• ver.di Jugend Rheinland-Pfalz-Saarland

    Weiterbilden lohnt sich - unsere Seminare

    mal ganz ehrlich - Bildung lohnt sich immer! Wir haben da was für euch!

    Seminarteilnehmerinnen lesen
    © ver.di Jugend

Es gibt tausend gute Gründe ....

... ein Seminar der ver.di Jugend Rheinland-Pfalz-Saarland zu besuchen. Vielleicht findest du eines unserer vielen Themen besonders spannend? Vielleicht willst du dich fit machen für die Interessenvertretung im Betrieb? Oder vielleicht willst du politisch aktiv werden, deine eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten ausbauen und / oder auch einfach neue Menschen kennenlernen und mal was Neues erleben? - Wie auch immer - (d)ein Seminar der ver.di Jugend zu besuchen, ist in jedem Fall eine gute Entscheidung!

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Unsere Seminare

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Anmeldung zu Seminaren

hier kannst du dich direkt online anmelden..

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Organisatorisches

Folgendes gilt für alle Menschen, die ein Seminar Besuchen wollen:

Unsere Seminare sind für Mitglieder kostenlos, allerdings kann eine Anmeldegebühr pro Seminar erhoben, die nach dem Besuch des Seminars zurückerstattet werden (dies gilt nicht für die JAV Seminare). Solltest du für das Seminar nicht rechtzeitig absagen oder nicht erscheinen, werden wir die Anmeldegebühr als Ausfallkosten einbehalten. Absagen aufgrund von Krankheit oder dringenden Fällen sind davon ausgenommen.

Freistellung

Jugend- und Auszubildendenvertretungen können auf Grund folgender gesetzlicher Regelungen für die JAV Seminare freigestellt werden:

  • § 65 Abs. 1 i.V.m § 37 Abs. 6 BetrVG
  • § 62 i.V.m § 46 Abs. 6 BPersVG
  • § 66 Abs. 1 i.V.m § 41 Abs. 1 LPersVG RLP
  • § 62 Abs. 1 i.V.m § 42 Abs. 5 SPersVG

Bildungsfreistellungsgesetz Rheinland-Pfalz:
5 Tage für Azubis in jedem Ausbildungsjahr
10 Tage für Beschäftigte im 2-Jahres-Zeitraum
Das Ausbildung- oder Beschäftigtensverhältnis muss min. 6 Monate bestehen.

Bildungsfreistellung Saar:
bis zu 6 Arbeitstage im Kalenderjahr

Anspruch auf Freistellung beträgt min. 2 Arbeitstage – ab dem 3. Tag müssen AN und AG im gleichen Umfang arbeitsfreie Zeit einbringen.
Das Ausbildungs- oder Beschäftigtenverhältnis muss min. 12 Monate bestehen.

Gegebenenfalls gibt es Regelungen in Deinem Tarifvertrag. Frag einfach nach.
Jugend- und Auszubildendenvertretung, Betriebs- oder Personalrat bzw. Dein/e Jugendsekretär_in können Dich beraten.

Fragen zu Seminaren

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